Gesetzentwurf zur EU-Verbandsklagerichtlinie

Zusammen mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) hat der Deutsche Naturschutzring eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG“ erarbeitet.
Aus Sicht der Verbände ist die Ausweitung der Verbandsklagerechte generell ein begrüßenswerter Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte vor Gericht. Der im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie verfolgte mandatsbezogene Ansatz für Abhilfeklagen verfehlt jedoch klar das Ziel der Richtlinie, ein effektives Verbandsklageverfahren für Abhilfeentscheidungen auf nationaler Ebene umzusetzen. Der Entwurf stellt zu hohe Zulässigkeitshürden auf. Der Anwendungsbereich der Abhilfeklage ist nicht hinreichend bestimmt und der Kreis der Klagebefugten zu eng gefasst. Die Anmeldung von Ansprüchen vor Erlass des Abhilfegrundurteiles mit einem Quorum von 50 Verbraucher*innen ist im Zusammenhang mit der nicht rechtssicher verankerten Prozessfinanzierung unzweckmäßig. Es ist daher mit massiven Hindernissen für Verbandsklagen zu rechnen. Der Referentenentwurf bleibt weit hinter den bestehenden Möglichkeiten zurück, den Zugang der Verbraucher*innen zum Recht zu verbessern und gleichzeitig die Gerichte deutlich zu entlasten.
Stellungnahme Verbandsklagerecht (UfU und DNR)
20230303_dnr-ufu-stellungnahme_verbandsklagegesetz.pdf (564 KB)